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   BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86   

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BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86 (https://dejure.org/1986,1762)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1986 - 4 StR 238/86 (https://dejure.org/1986,1762)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 4 StR 238/86 (https://dejure.org/1986,1762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem dort anhängigen Verfahren - Verletzung des Grundsatzes, dass eine Straftat nicht gleichzeitig Gegenstand zweier Verfahren sein kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 13 Abs. 2, § 4 Abs. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 564
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.05.1973 - 4 StR 157/73

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Entgegenstehen des

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86
    Die Übernahme des Verfahrens des Landgerichts Wiesbaden durch das Landgericht Frankenthal und die Verbindung zu dem dort anhängigen Verfahren konnte nicht gemäß § 13 Abs. 2 StPO erfolgen, da diese Vorschrift nur die Verbindung von Strafsachen, die bei verschiedenen örtlich zuständigen Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind, betrifft (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH, Urteil vom 24. Mai 1973 - 4 StR 157/73).

    Die Verbindung und Aburteilung durch das Landgericht Frankenthal verletzen den Grundsatz, daß eine Straftat nicht gleichzeitig Gegenstand zweier Verfahren sein kann (BGH, Urteil vom 24. Mai 1973 - 4 StR 157/73).

  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86
    Nachdem in der Sache des Amtsgerichts Wiesbaden allerdings bereits ein Urteil erlassen worden war, konnte die Verbindung überhaupt nicht mehr erfolgen (BGHSt 19, 177, 178 [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]; 25, 51, 53) [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72].
  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86
    Die Übernahme des Verfahrens des Landgerichts Wiesbaden durch das Landgericht Frankenthal und die Verbindung zu dem dort anhängigen Verfahren konnte nicht gemäß § 13 Abs. 2 StPO erfolgen, da diese Vorschrift nur die Verbindung von Strafsachen, die bei verschiedenen örtlich zuständigen Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind, betrifft (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH, Urteil vom 24. Mai 1973 - 4 StR 157/73).
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86
    Nachdem in der Sache des Amtsgerichts Wiesbaden allerdings bereits ein Urteil erlassen worden war, konnte die Verbindung überhaupt nicht mehr erfolgen (BGHSt 19, 177, 178 [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]; 25, 51, 53) [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72].
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In anderen Entscheidungen (BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 52, 53 [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72]; 35, 195, 197; BGH NStZ 1986, 564) hat er die Zulässigkeit der Verbindung von Verfahren, die sich in verschiedenen Rechtszügen beim Landgericht befinden, verneint.

    Sie betrafen, jedenfalls soweit es auf die Beantwortung dieser Frage ankam (BGHSt 19, 177; BGH NStZ 1986, 564), indes Strafsachen, die vor ihrer Verbindung bei verschiedenen Landgerichten anhängig waren.

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Zum einen gilt diese Vorschrift - wie der Hinweis auf die §§ 7 bis 11 StPO ergibt - nur für Strafsachen, die bei mehreren örtlich verschieden zuständigen Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564; Pfeiffer a.a.O. § 13 Rdn. 1, 3; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 2, 4).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Eine Verbindung nach § 13 StPO setzt jedoch voraus, daß es sich um verschiedene Gerichte gleicher Ordnung handelt (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564); denn § 13 StPO betrifft nur die Frage der örtlichen Zuständigkeit.
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87

    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

    Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90

    Strafprozeßrecht: Verbindung von Verfahren, Abgabe an das übegeordnete Gericht -

    Sollte die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln mit dem unerlaubten Erwerb von Heroin durch J. und A. nicht im Fortsetzungszusammenhang stehen, könnte das nunmehr zur Entscheidung berufene Landgericht insoweit keine Entscheidung treffen, da die Abgabe des die Anklage der Staatsanwaltschaft Essen betreffenden Verfahrens - wie dargelegt - nicht ordnungsgemäß erfolgt und das Amtsgericht - Schöffengericht - Essen daher dann noch zur Entscheidung (nach Zulassung der Anklage) zuständig wäre (vgl. BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der

    Auf § 13 Abs. 2 StPO läßt sich der Übernahme- und Verbindungsbeschluß schon deshalb nicht stützen, weil diese Vorschrift nur die örtliche Zuständigkeit betrifft und daher voraussetzt, daß es anders als hier um eine Verfahrensübernahme zwischen Gerichten gleicher Ordnung geht (BGHSt 37, 15, 17; 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1986, 564; 1982, 294).
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